Willensvollstreckung

"Vertrauen und Loyalität können nur auf Basis der Gegenseitigkeit gedeihen."    -    Albert Einstein

 

Die FINANZWERK AG bietet die persönliche Dienstleistung des Willensvollstreckers an.

 

Die Erblasserin kann in einem Testament eine oder mehrere handlungsfähige Personen mit der Vollstreckung ihres letzten Willens beauftragen. Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, anstelle der Erben den Nachlass zu verwalten, sowie die Teilung vorzubereiten und durchzuführen bzw. das Testament der Erblasserin zu vollziehen. Den Nachlass zu bewahren, bedeutet, die Substanz des Vermögens zu erhalten, sowie auch Forderungen des Nachlasses einzutreiben und die Schulden der Erblasserin sowie die Kosten des Todesfalls zu bereinigen. Der Willensvollstrecker wird von der Testamentseröffnungsbehörde über sein Mandat informiert und eingesetzt. Mit dem Willensvollstreckerausweis kann er sich gegenüber Behörden, Institutionen und Privaten ausweisen. Er ist verpflichtet, die Erben laufend und unaufgefordert über die Nachlassabwicklung zu informieren.

 

Haben Sie Fragen zum Vorgehen oder möchten einen Willensvollstrecker einsetzen, so kontaktieren Sie uns. Sie haben die Möglichkeit bei Bedarf eine persönliche Referenz zu erhalten.